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Cyber-Risiken – wie gut ist Ihre Kanzlei aufgestellt?

Ist Ih­re Kanz­lei aus­rei­chend vor den Fol­gen ei­ner Cy­ber-At­ta­cke ab­ge­si­chert? Wis­sen Sie, wel­che Schrit­te im Ernst­fall er­for­der­lich sind und wie hoch die Kos­ten im Scha­den­fall wer­den kön­nen? Wel­che Ri­si­ken de­cken Ih­re be­ste­hen­den Ver­si­che­run­gen dies­be­züg­lich ab?

Hamburg, 02.06.2023 – Die Di­gi­ta­li­sie­rung ver­än­dert das Wirt­schafts­le­ben und da­mit auch den Kanz­lei­all­tag. Die­ser Trend hat sich im Zu­ge der Pan­de­mie deut­lich be­schleu­nigt. So ist die Ab­hän­gig­keit von IT-Sys­te­men wei­ter ge­stie­gen, und ent­spre­chend groß sind die Aus­wir­kun­gen von Stö­run­gen be­zie­hungs­wei­se Aus­fäl­len von IT-Sys­te­men.


Digitale Entwicklung  versus hohe Risiken

Die Di­gi­ta­li­sie­rung wird for­ciert – von vie­len Un­ter­neh­men eben­so wie von Kanz­lei­en. Schlag­wör­ter wie Le­gal­Tech ste­hen da­für, Ab­läu­fe ef­fi­zi­en­ter und kos­ten­güns­ti­ger zu ge­stal­ten. Auch Man­dan­ten ha­ben zu­neh­mend hö­he­re An­for­de­run­gen an di­gi­ta­le Schnitt­stel­len. Um­so drin­gen­der stellt sich die Fra­ge, wel­che Fol­gen der Aus­fall oder ei­ne Stö­rung der IT-Sys­te­me ha­ben.

Dass Kanz­lei­en von Cy­ber­vor­fäl­len be­trof­fen sind und ge­hackt wer­den, ge­hört schon län­ger zum All­tag. Die be­trof­fe­nen Part­ner­schaf­ten ent­schei­den sich zu­neh­mend, die Vor­fäl­le öf­fent­lich zu ma­chen. Da­bei un­ter­schei­den sich die Aus­wir­kun­gen nur da­hin­ge­hend, wie weit die An­grei­fer in die Kanz­lei-IT ein­drin­gen konn­ten. Die Kanzlei­grö­ße spielt da­bei kei­ne Rol­le. Im güns­tigs­ten Fall sind die Ar­beits­ab­läu­fe in­ner­halb der Kanz­lei leicht ge­stört. In ex­tre­men Fäl­len konn­ten be­trof­fe­ne Kanz­lei­en Wo­chen oder Mo­na­te lang nicht auf funk­tio­nie­ren­de IT-Sys­te­me zu­rück­grei­fen. Die Aus­wir­kun­gen auf die Kom­mu­ni­ka­ti­on (E-Mail, Te­le­fon) sind da­her zum Teil er­heb­lich. Der Zu­griff auf Da­ten (z. B. Stun­den­er­fas­sung, Fris­ten und Schrift­sät­ze) sind er­schwert, wenn nicht so­gar un­mög­lich oder die Da­ten wur­den so ver­än­dert, dass sie un­brauch­bar sind.
 

Mögliche Folgen für die Kanzlei

Ei­ne Stö­rung be­zie­hungs­wei­se ei­ne Aus­fall der IT-Sys­te­me von Kanz­lei­en, bei­spiels­wei­se durch DDOS-An­grif­fe, Ran­som­ware oder Kryp­to­tro­ja­ner, kann weit­rei­chen­de Fol­gen für die be­trof­fe­ne Kanz­lei ha­ben:

  • Un­ter­bre­chung des Kanz­lei­be­triebs durch lahm­ge­leg­te Ser­ver
  • Er­pres­sung durch den An­grei­fer, An­dro­hung der Ver­öf­fent­li­chung der ab­ge­fisch­ten Da­ten
  • Scha­den­er­satz­an­sprü­che durch Man­dan­ten bei Ver­öf­fent­li­chung ver­trau­li­cher Da­ten
  • Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten für be­schä­dig­te bzw. ver­lo­ren ge­gan­ge­ne Da­ten oder Pro­gramm
  • Kos­ten für IT-Fo­ren­si­ker und die Un­ter­su­chung der Ur­sa­chen des Da­ten­ver­lus­tes
  • Be­nach­rich­ti­gungs­kos­ten an zu­stän­di­ge Be­hör­den und Ge­schä­dig­te
  • PR- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kos­ten, um Image- und Re­pu­ta­ti­ons­schä­den mög­lichst ge­ring zu hal­ten bzw. Man­dan­ten­ver­lus­te zu ver­mei­den

Wie weit die Fol­gen letzt­lich rei­chen, hängt we­sent­lich da­von ab, wie sich die Kanz­lei auf den Worst Ca­se vor­be­rei­tet hat. Sind Ver­ant­wort­lich­kei­ten ge­re­gelt, Maß­nah­men im­ple­men­tiert und das be­nö­tig­te Know-how so­fort ver­füg­bar, be­ste­hen gu­te Chan­cen, die Aus­wir­kun­gen ei­nes Vor­falls ein­zu­gren­zen.
 

Versicherungsschutz

Tra­di­tio­nel­le Ver­si­che­run­gen bie­ten für ent­spre­chen­de Vor­fäl­le meist kei­nen oder nur ei­nen un­ge­nü­gen­den Ver­si­che­rungs­schutz. Über die klas­si­schen Kanz­lei­ver­si­che­run­gen sind die ei­gent­li­chen Cy­ber-Ri­si­ken nicht ab­ge­si­chert.

Die Fol­gen ei­nes IT-Vor­falls las­sen sich im Rah­men ei­ner Cy­ber-Ver­si­che­rung ab­si­chern. Die Cy­ber-Ver­si­che­rung be­inhal­tet so­wohl ei­nen Haft­pflicht­bau­stein, über den Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter ab­ge­si­chert sind, als auch ei­nen Ei­gen­scha­den­bau­stein. Über die Ei­gen­schä­den las­sen sich der Er­trags­aus­fall in der Fol­ge ei­nes Vor­falls so­wie po­ten­zi­el­le Lö­se­geld­for­de­run­gen ab­si­chern. Des Wei­te­ren stellt die Cy­ber-Ver­si­che­rung As­sis­tan­ce­leis­tun­gen über ein Netz­werk zur Ver­fü­gung und trägt die an­fal­len­den Kos­ten. Über die­sen Bau­stein ist der Zu­gang zu IT-Spe­zia­lis­ten, PR-Be­ra­tern und Rechts­be­ra­tung ge­währ­leis­tet. Auf­grund der spe­zi­fi­schen An­for­de­run­gen von Kanz­lei­en hat GGW ein ent­spre­chen­des Ver­si­che­rungs­kon­zept ent­wi­ckelt. Die­ses trägt den spe­zi­el­len Rah­men­be­din­gun­gen der Kanz­lei­en Rech­nung.

GGW LAWYERS-CYBER-PROTECT (GGW LCP)

Ken­nen Sie un­ser Spe­zi­al­kon­zept für die Rechts- und Wirt­schafts­be­ra­ten­den Be­ru­fe? Ger­ne be­ra­ten wir Sie zu den Mög­lich­kei­ten zur Ab­si­che­rung der Ri­si­ken.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 02.06.2023
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