Rechtsanwälte übernehmen in der Berufspraxis regelmäßig Treuhandaufgaben, die zur Sicherung von Rechtsgeschäften und wirtschaftlichen Transaktionen unerlässlich sind. Diese Aufgaben reichen von der Verwahrung von Geldern bis zur Abwicklung komplexer Vertragsabschlüsse.
Hamburg, 27.08.2024 – Die Annahme, dass die Berufshaftpflichtversicherung automatisch auch Treuhandtätigkeiten abdeckt, ist irreführend. In der Praxis gibt es erhebliche Grenzen des Versicherungsschutzes, die im Schadensfall zu Problemen führen können.
Um etwaige Deckungsstreitigkeiten in einem Schadensfall zu vermeiden, sollte vor der Aufnahme der Treuhandschaft eindeutig geklärt sein, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit versichert ist. In der Praxis führen Klauseln, die dem Treuhänder Entscheidungsspielraum einräumen, schnell zur Einstufung als Geschäftsführende Treuhand. Eine solche ist grundlegend nicht von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Das hat der BGH gerade erst wieder ausdrücklich bestätigt, s. BGH, Urt. v. 17.04.2024 - IV ZR 267/22.
Rechtsanwälte sollten aktiv mit ihren Maklern/Versicherern kommunizieren, um sicherzustellen, dass sie ausreichend gegen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Treuhandschaften abgesichert sind. Im Zweifelsfall sollte die Treuhandvereinbarung vorgelegt werden, um eine finale und verbindliche Entscheidung zu treffen.
In den Fällen, in denen kein Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung besteht, kann eine sogenannte Objektdeckung abgeschlossen werden. In diesen Fällen wird der Versicherungsschutz auf die Tätigkeiten gemäß der jeweiligen Vereinbarung abgestellt. Entsprechend muss diese bei Vertragsabschluss vorgelegt werden, zumindest in Auszügen, die die von den Parteien übernommenen Pflichten betreffen.
Neben der Vermeidung einer Deckungslücke bietet die Objektdeckung eine mandatsbezogene Versicherungssumme und eine separate Prämie. Diese übernimmt ggf. der Mandant.
Eine klare Kommunikation und Abstimmung mit dem Versicherer sowie ein Verständnis für den rechtlichen Rahmen sind entscheidend, um die Risiken von Treuhandschaften angemessen zu managen. Nur so können Rechtsanwälte sicherstellen, dass sie bei der Übernahme von Treuhandschaften nicht unerwarteten Haftungsrisiken ausgesetzt sind.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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